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   LSG Bayern, 14.01.2010 - L 8 AL 220/08   

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https://dejure.org/2010,19373
LSG Bayern, 14.01.2010 - L 8 AL 220/08 (https://dejure.org/2010,19373)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.01.2010 - L 8 AL 220/08 (https://dejure.org/2010,19373)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - L 8 AL 220/08 (https://dejure.org/2010,19373)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 23/08 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen - kein

    Auszug aus LSG Bayern, 14.01.2010 - L 8 AL 220/08
    Dieser Auffassung schließt sich der 7. Senat des BSG in seinem Urteil vom 21.07.2009 (B 7 AL 23/08 R, zitiert nach Juris) ausdrücklich an.

    Demnach liegen schon keine gleichen Sachverhalte vor, die der Gesetzgeber unterschiedlich behandelt hat (BSG, Urteil vom 21.07.2009, B 7 AL 23/08 R mit Verweis auf BT-Drucks. 15/1515 S. 112).

    Deshalb wird auch die Erwartung des Arbeitnehmers, der Gesetzgeber werde die Höhe eines künftig entstehenden Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach Maßgabe des bisherigen Rechts weiter bestehen lassen, nicht durch Art. 14 GG geschützt (so BSG, Urteil vom 21.07.2009, a. a. O.).

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvR 293/05

    Anrechnung von Schmerzensgeld auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Auszug aus LSG Bayern, 14.01.2010 - L 8 AL 220/08
    Eine Regelung sei nur dann mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 116, 229, 238).
  • BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 23/07 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen im Anschluss an

    Auszug aus LSG Bayern, 14.01.2010 - L 8 AL 220/08
    Der 11a. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat in seinem Urteil vom 29.05.2008 (SozR 4-4300 § 132 Nr. 1 Rdz. 50 f.) hierzu ausgeführt, dass die in der neuen Bemessungsmethode des § 132 Abs. 2 SGB III liegende Abkehr von der individuellen Ermittlung des erzielbaren tariflichen Arbeitsentgelts (§ 133 Abs. 4 SGB III a. F.) zu einer deutlichen Verwaltungsvereinfachung führe.
  • Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
    Auszug aus LSG Bayern, 14.01.2010 - L 8 AL 220/08
    Demnach liegen schon keine gleichen Sachverhalte vor, die der Gesetzgeber unterschiedlich behandelt hat (BSG, Urteil vom 21.07.2009, B 7 AL 23/08 R mit Verweis auf BT-Drucks. 15/1515 S. 112).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvL 30/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung von Überstunden

    Auszug aus LSG Bayern, 14.01.2010 - L 8 AL 220/08
    Es ist nicht geboten, bei der Bemessung kurzfristiger Lohnersatzleistungen eine versicherungsmathematische Äquivalenz zwischen den entrichteten Beiträgen und der Höhe der Leistung herzustellen (BVerfGE 51, 115, 124 f.).
  • LSG Bayern, 27.05.2009 - L 10 AL 378/07

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - Zuordnung zur Qualifikationsgruppe -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.01.2010 - L 8 AL 220/08
    Zudem wird eine Wiedereingliederung in das Berufsleben realistischerweise nur dann möglich sein, wenn der Arbeitslose nicht nur über die praktischen Erfahrungen verfügt, die seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit erfordert haben, sondern er auch die formalen Voraussetzungen für den Zugang zur angestrebten Tätigkeit erfüllt (vgl. so auch BayLSG, Urteil vom 27.05.2009, L 10 AL 378/07, zitiert nach Juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2011 - L 2 AL 23/10

    Bestandsschutzregelung bei der Bewilligung von Arbeitslosengeld

    Aus der obigen Problematik heraus kann dem noch hinzugefügt werden, dass nur der rechtmäßige tatsächliche Bezug relevant ist, wobei es auf die Auszahlung aufgrund einer früheren Bewilligung ankommt (vgl. LSG Bayern v.14.01.2010 - L 8 AL 220/08 - Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.08.2013 - L 13 AL 3434/12

    Höhe des Arbeitslosengelds - fiktive Bemessung - Zuordnung zur

    Das Arbeitsentgelt, das der Bemessung zugrunde zu legen ist, richtet sich nicht in erster Linie nach dem Beruf, den der Arbeitslose bisher ausgeübt hat (vgl. Brandt in Niesel/Brandt, SGB III, 5. Aufl., 2010, § 132 Rdnr. 5, Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 14. Januar 2010 - L 8 AL 220/08 - Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 13 AL 3355/11
    Das Arbeitsentgelt, das der Bemessung zugrunde zu legen ist, richtet sich nicht in erster Linie nach dem Beruf, den der Arbeitslose bisher ausgeübt hat (vgl. Brandt in Niesel/Brand, SGB III, 5. Auf., 2010, § 132 Rdnr. 5; Bay. LSG, Urteil vom 14. Januar 2010 - L 8 AL 220/08 - Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 13 AL 5011/13
    Das Arbeitsentgelt, das der Bemessung zugrunde zu legen ist, richtet sich nicht in erster Linie nach dem Beruf, den der Arbeitslose bisher ausgeübt hat (vgl. Brandt in Niesel/Brand, SGB III, 5. Auf., 2010, § 132 Rdnr. 5; Bay. LSG, Urteil vom 14. Januar 2010 - L 8 AL 220/08 - Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2014 - L 11 AL 79/12
    Das Arbeitsentgelt, das der Bemessung zugrunde zu legen ist, richtet sich nicht in erster Linie nach dem Beruf, den der Arbeitslose bisher ausgeübt hat (vgl. Hauck/Noftz/Valgolio, SGB III, § 152 Rn 36; Bayerisches Landessozialgericht [LSG], Urteil vom 4. Januar 2010 - L 8 AL 220/08 - zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2019 - L 13 AL 4187/17
    Ferner richtet sich das Arbeitsentgelt, das der Bemessung zu Grunde zu legen ist, nicht in erster Linie nach dem Beruf, den der Arbeitslose bisher ausgeübt hat (vgl. Brand SGB III, 8. Aufl. 2018, § 152 Rdnr. 5ff, Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 14. Januar 2010, L 8 AL 220/08 in Juris).
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